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AGB

1. Mitgliedschaft

Die KARATESCHULE WEISSER ADLER ist Mitglied der Swiss Karatedo Renmei (SKR), der Swiss Karate Federation (SKF) und der Japan Karate Association (JKA). Die jeweiligen Statuten, Reglemente, Vorschriften und Entscheide sind einzuhalten. 

Jedes Mitglied der KARATESCHULE WEISSER ADLER muss im Besitz eines SKF Passes sowie der aktuellen Mitgliedermarke SKF sein. Dies gilt ausnahmslos, auch für Personen, die an keinen Veranstaltungen, Lehrgängen, Turnieren oder Prüfungen teilnehmen wollen.

Der Erlös aus dieser Mitgliedermarke dient zur Finanzierung der nötigen Verbandsstruktur, der Förderung des Breiten- wie des Elitesportes, der Ausbildung des Nachwuchses und der Trainer/innen, sowie zur Finanzierung der Nationalmannschaften SKR und SKF. 

 

2. Dauer der Mitgliedschaft und deren Kündigung

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 3 Monate. Sie verlängert sich bei Ausbleiben der Kündigung stillschweigend um weitere 3 Monate. Die Kündigung hat schriftlich und bis spätestens 1 Monat vor Beginn einer neuen Zahlungsperiode zu erfolgen.

Trainingsabsenzen entbinden nicht von der finanziellen Verpflichtung. Einmal einbezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Sistierungen (Unterbruch der Mitgliedschaft) werden nur bei einem Mindestunterbruch von 2 Monaten gewährt.

 

3. Ausschluss

Über einen Ausschluss kann die Lehrerschaft jederzeit befinden, wenn sich ein Mitglied entgegen der Karate-Do Etikette verhält oder gegen die vertraglichen Rahmenbedingungen verstösst. Der Ausschluss wird sofort wirksam. Auf Anfrage hin kann die Lehrerschaft ihren Entscheid begründen. Bei einem Austritt oder Ausschluss besteht kein Rückerstattungsanspruch für schon bezahlte Beiträge.

 

4. Krankheit und Unfall

Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist uns sofort zu melden. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen und liegt ein ärztliches Zeugnis vor, wird der Betrag gutgeschrieben.

 

5. Betriebsunterbrüche

Im Falle von unvorhergesehenen Betriebsunterbrüchen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

6. Haftungsausschluss und Versicherungsschutz

Die KARATESCHULE WEISSER ADLER lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im und um das Dojo, sowie der allgemeinen Teilnahme an Kursen und sonstigen Anlässen, durchgeführt durch die KARATESCHULE WEISSER ADLER, ab! Es ist die ausschliessliche Sache der Kursteilnehmer, selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz besorgt zu sein!

 

7. Beträge und Gebühren

Die Beiträge und Prüfungsgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht zeitgerecht, werden Mahngebühren in Höhe von Fr. 30.– erhoben.

Beim Erreichen einer höheren Altersstufe wird automatisch der entsprechende Tarif verrechnet. Die Tarife sind auf dem Anmeldungsblatt ersichtlich. Für alle Gebühren gilt der Jahrgang und nicht das Geburtsdatum.

Die Prüfungs- und Verbandsgebühren im Shotokan Karate richten sich gemäss den jeweils gültigen Vorgaben des Swiss Karate Renmei (SKR).


Im Kyokushinkai Karate richten sich die Gebühren nach den Vorgaben des jeweiligen Dojos. Preisänderungen bleiben in beiden Fällen vorbehalten.

Ausrüstung, Kurs- / Wettkampfgebühren sowie alle anderen hier nicht aufgeführten Kosten sind nicht im Grundbeitrag inbegriffen und sind separat zu begleichen.

 

Zusätzlich gilt:

  • Lizenzmarke gemäss Vorgaben des SKR-Verbandes

  • Prüfungsgebühren gemäss Dojo-Vorgaben

 

8. Prüfungswesen

Die Prüfungen im Dojo finden zweimal Jährlich statt, jeweils im Juni und Dezember. Prüfungen dürfen nur mit Einverständnis der Lehrerschaft abgelegt werden. Prüfungen für den 2. und 1. Kyu sind an einer offiziellen Zentralprüfung vor der SKR-Prüfungskommission zu absolvieren. 

Der Absolvent hat ein ordentliches, sauberes Karate-Gi mit Klubabzeichen zu tragen, so wie einen SKF-Pass mit gültiger Lizenzmarke. Bei deren Fehlen oder bei Nichteinhaltung der Wartezeit darf die Prüfung nicht abgenommen werden.

Es wird erwartet, dass der Absolvent sich nach der Karate-Do Etikette verhält und die technischen Anforderungen erfüllt.

 

9. Trainingsgestaltung und Ferien

Das Trainingsangebot wird publiziert. Wir behalten uns vor, das Trainingsangebot, Trainingszeiten und die Gruppenzusammenstellung dem entsprechenden Bedürfnis zu ändern. 

Die Karateschule bleibt in den Sommerferien für 5 Wochen und über Weihnachten und Neujahr für 2 Wochen geschlossen. Während den anderen Schulferien wird ein reduziertes Training angeboten.

 

10. Fotos und Videos

Mit der Unterzeichnung des Vertrages erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, alle Fotos oder Videos Ihres Kindes oder von Ihnen selbst, die während des Trainings, der Turniere oder sonstigen Aktivitäten an welche die KARATESCHULE WEISSER ADLER teilnimmt aufgenommen wurden, auf unserer Homepage oder anderen sozialen Medien welche die KARATESCHULE WEISSER ADLER nutzt, veröffentlichen zu dürfen.

 

Ihre Einwilligung gilt ohne zeitliche Begrenzung und ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Einzelne Bilder oder Videos können der Lehrerschaft jederzeit schriftlich gemeldet werden.

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